Voraussetzungen für die Förderung durch Leader
Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien einhalten:
- im Gebiet einer ausgewählten LAG liegen, Grundlage dafür ist u.a. ein Regionales Entwicklungskonzept (REK)
- besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet aufweisen
- Einbindung der Bevölkerung über die LAG (Bottom-up) muss gegeben sein
- positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales) ist gegeben
- klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld aufweisen
- positiver Beschluss des entscheidungsbefugten LAG-Gremiums ist vorhanden
- Förderwegweiser Leader: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/12813/
- Bewertungskriterien für Leader-Projekte der LAG-REGINA Neumarkt

